Private Lebensversicherung
Die Lebensversicherung dient zur wirtschaftlichen Absicherung der versicherten Person, die oft bei Tod oder nach einer gewissen Zeit, als laufende Rentenzahlung, als ein einmaliger Kapitalbetrag oder als Kombination der beiden Leistungsarten ausgezahlt wird.
Die Prämien setzen sich neben den Betriebskostenzuschlägen, aus Spar- und Risikobeiträgen zusammen. Dies gilt nicht bei der reinen Risikolebensversicherung.
Die erwirtschafteten Gewinne der Lebensversicherungsunternehmen gehen an den Versicherungsnehmer zum größten Teil zurück. Überschüsse können verwendet werden um die Versicherungssumme des Versicherungsnehmers zu vergrößern (Versicherungsdividende), die Laufzeit zu verkürzen oder sie kann verzinslich ausgezahlt werden.
Um den Kaufkraftverlust aufzufangen und die allgemeine Einkommensentwicklung an die Versicherungsleistungen anzupassen, kann eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen aber auch der Prämien vereinbart werden, mit einer dynamischen Lebensversicherung. Steuerlich können die gezahlten Prämien von dem Steuerpflichtigen als abzugfähige Sonderausgaben abgesetzt werden.
Dabei ist der Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenze zu beachten. Wessen Leben versichert wurde oder wer in dem Lebensversicherungsvertrag begünstigt ist spielt keine Rolle.
Es wird je nach Umfang der Lebensversicherung unterschieden zwischen Volksversicherung, bei der die Versicherungssumme bis zu 5.000 Euro – Sterbegeld beträgt, der Großlebensversicherung und der Kleinlebensversicherung.
Lebensversicherungen sind in verschiedenen Formen erhältlich:
Lebenslängliche Todesfallversicherung:
Diese Versicherung wird fällig mit dem Tod des Versicherten, unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt er eintritt (z.B. Sterbegeldversicherung oder Erbschaftssteuerversicherung).
Erlebensversicherung:
Bei dieser Versicherung wird die Leistung nur dann fällig, wenn die Versicherungslaufzeit von dem Versicherten überlebt wird. Kurzfristige
Risikoversicherung:
Die Versicherungsleistung wird nur dann fällig, wenn während der Versicherungsdauer der Versicherte verstirbt.
Termfixversicherung (Versicherung mit einem festen Auszahlungstermin):
Diese Versicherung wird erst dann ausgezahlt, wenn der vereinbarte Zeitpunkt, der in dem Versicherungsvertrag festgelegt wurde fällig wird. Verstirbt der Versicherte vor Ablauf, erfolgt die Auszahlung dennoch erst zum Termin (z.B. Ausbildungsversicherung, Aussteuer).
Todes- und Erlebensversicherung:
Diese Form einer Lebensversicherung ist üblich bei der privaten Hinterbliebenen- und Altersvorsorge. Die Versicherungsleistung wird fällig nach Beendigung der Laufzeit oder bei Tod des Versicherten. Die Lebensversicherung kann kombiniert mit z. B. einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Unfallzusatzversicherung abgeschlossen werden.
Bei einer vermögenswirksamen Lebensversicherung erhält der Versicherte eine staatliche Sparzulage, unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen. Wird eine Lebensversicherung vom Arbeitgeber als Direktversicherung abgeschlossen, ist dies eine Form einer Betrieblichen Altersversorgung. Möchte der Versicherte die Lebensversicherung beenden oder kann er die Prämien nicht mehr zahlen, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Umwandlung der Versicherung in eine Prämienfreie (§ 165 Abs. 1 VVG) 2. Die Versicherung kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG) Bei einer Kündigung hat der Versicherte Anspruch, den Rückkaufswert sich auszahlen zu lassen laut § 169 Abs. 1 VVG. Die Höhe wird aus dem Zeitwert bestimmt.
