Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung gehört wie die Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung zum deutschen Sozialversicherungssystem. Die Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Einheit der sozialen Sicherheit.

Sie umfasst eine staatlich geregelte Vorsorge für wichtige Risiken. Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des Gesndheitssystems. Dessen Aufgabe besteht in der Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie Behandlung und vorallem Vorbeugung von Krankheiten und Verletzungen. Diese Versicherung ist in Deutschland Pflicht für Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Diese Arbeitnehmer sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Beschäftigte mit höherem Arbeitsentgeld sind gesetzlich versicherungsfrei. Sie schließen eine Krankheitskostenversicherung ab. Sie können sich entscheiden zwischen freiwiliger Gesetzlicher Krankenversicherung oder privater Krankenversicherung.

Die Versicherungspflichtgrenze ist die Jahresarbeitsentgeldgrenze. Diese bestimmt, ab welcher Höhe der Arbeitnehmer nicht mehr pflichtversichert ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die wichtigste Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Erhaltung der Gesundheit des Versicherten.

Bei Krankheit, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder zu verbessern oder zumindest Krankheitsbeschwerden zu lindern. Alle Versicherten haben denselben Anspruch auf Leistungen. Die Leistungen umfasssen zum Beispiel die Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruchtung, Gesundheitsuntersuchungen jeglicher Art, , Physio- und Psychotherapie, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zahnmedizinische Behandlungen, Krankengeld bei länger andauerndem Arbeitsausfall, um nur einige der vielen Leistungen zu nennen.

Der Umfang derer Leistungen ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch festgelegt und durch Paragraph 12 Absatz 1 SGB V begrenzt. Im Sozialgesetzbuch sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Der Pragraph 12 besagt, dass die Leistungen zwar ausreichend, aber dennoch zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.

Auf Leistungen, die nicht notwendig sind, hat der Versicherte keinen Anspruch. Diese bewiligen die Krankenkassen nicht. Die Beitragsberechnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, wie Alter oder Gesundheitszustand, sondern nach dem persönlichen Einkommen. Von diesem ist der Beitragssatz abhängig.

Geringverdiener sind dadurch begünstigt. Seit 2009 haben alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz. Dieser ist staatlich vorgegeben. Es gibt viele verschieden Krankenkassen in Deutschland. Die Versicherten haben ein Recht auf Kassenwahl. Der Versicherte erhält von seiner gewählten Krankenkasse eine Krankenversicherungskarte. Das ist eine Speicher-Chipkarte, die dem behandelndem Arzt den Nachweis zur berechtigten Behandlung bringt.

Die Karte dient dem Arzt zur Abrechnung mit dem Leistungsträger. Eine Gesetzliche Krankenversicherung ist für die Gesunderhaltung sehr nützlich und wichtig. Dennoch lohnt sich aufgrund der unterschiedlichen, angebotenen Leistungen der verschiedenen Krankenkassen ein Vergleich.